Am 24. Dezember 2020 wurde ein neues Post-Brexit-Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geschlossen. Nach 18 Monaten umfangreicher Planung und der Implementierung von Änderungen der unterstützenden Systeme in Erwartung verschiedener möglicher Ergebnisse konnte unser Geschäft ab dem 1. Januar 2021 weitgehend so weitergeführt werden wie vor dem Brexit.

Während die neuen Regelungen in Kraft treten, sind wir uns bewusst, dass es nach wie vor (Stand April 2021) zu einigen Problemen und Verzögerungen kommen kann, die durch längere Vorlaufzeiten, Transitzeiten und komplexere Abläufe verursacht werden. Darüber hinaus haben Rückmeldungen von Partnern bestätigt, dass es immer noch Verwirrung über die Kosten und logistischen Auswirkungen des neuen Handelsabkommens gibt, insbesondere wenn es um den Versand von Waren über die neu geschaffene Grenze zwischen den beiden Handelspartnern nach dem Brexit geht.

Für B-NetCons GmbH sind grenzüberschreitende Transaktionen nichts Neues. Ausgestattet mit langjähriger internationaler Erfahrung und entsprechender Expertise sind wir gut aufgestellt, um unseren Partnern zu helfen, die besten Lösungen für grenzüberschreitende Geschäfte zu finden.

Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir unsere Kunden und Partner auf die folgenden wichtigen Punkte hinweisen:

  • Die Einhaltung des optimalen Lieferkettenmodells vermeidet Export- und Importkontrollen, potenzielle grenzüberschreitende Verzögerungen und zusätzliche Zölle und Abgaben, die erhoben werden können, sowie die Notwendigkeit, einen IOR-Service (Importer of Record) durch B-NetCons GmbH oder eine dritte Partei bereitzustellen.
  • Alle Bestellungen, die nicht der skizzierten optimalen Lieferkette folgen, können zusätzliche Klärungen erfordern, z. B. welche Frachtdienste benötigt werden und wer im Falle einer Handelsgrenze als Importer of Record im Zielland fungiert.
  • Alle Bestellungen, die nicht vor dem 1. Januar 2021 versandt wurden, fallen unter die neue Gesetzgebung und könnten zusätzliche Zölle, Steuern und Lizenzanforderungen haben, welche die Kosten erhöhen oder auch die Lieferung verzögern können.
  • Alle noch nicht ausgelieferten Dauer-Bestellungen, welche in den letzten Monaten bei B-NetCons GmbH platziert wurden, müssen möglicherweise nochmals überprüft werden.
  • Basierend auf den Informationen unserer Spediteure rechnen wir weiter mit möglichen zusätzlichen Verzögerungen für Waren, die von britischen Lagerhäusern zu europäischen Zielen versendet werden, dies betrifft sowohl Economy-Services als auch Express-Services.

Mit diesem Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wir sind sehr zuversichtlich, unsere Servicelevels für unsere Kunden und Lieferartenpartner auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, auch wenn in den ersten Monaten von allen Beteiligten oftmals Geduld gefordert ist!

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