Incoterms 2020

Die Incoterms (International Commercial Terms / internationale Handelsklauseln) regeln bei Handelsverträgen den Kosten- und Haftungsübergang. Erstellt werden sie von der ICC (International Chamber of Commerce).

Die Incoterms sind grundsätzlich nur gültig, wenn sie ausdrücklich in einen Vertrag aufgenommen werden. Es handelt sich um keine gesetzlichen Regelungen, weshalb es den Vertragspartnern frei steht individuelle Anpassungen gegenüber den vorgeschlagenen Klauseln vorzunehmen. An diesem Punkt ist hinzuzufügen, dass die Incoterms einen klassischen Kaufvertrag nicht ersetzen können. Sie enthalten keine detaillierten Angaben zu bspw. Zahlungsbedingungen oder zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, ebenfalls keine Berücksichtigung finden die Produkthaftung, der Umgang mit Mängeln und die Rechtsfolgen bei Vertragsbruch. Die Parteien müssen also trotz der Einigung auf die Incoterms zusätzliche Vereinbarungen treffen. Durch die Festlegung bspw. des Lieferorts bzw. des Erfüllungsorts haben die Incoterms allerdings genau dann Einfluss, wenn Vereinbarungen im Kaufvertrag fehlen.

Die Incoterms werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Dennoch werden Verträge häufig auf Basis älterer Versionen abgeschlossen, weshalb auch noch ältere Versionen von Incoterms häufig Verwendung finden. Die letzte uns bekannte Aktualisierung wurde zum 01. Januar 2020 gültig!

Wichtige Neuerungen von Incoterms 2010 zu Incoterms 2020

  • Die Beförderung der Waren kann nun ausdrücklich auch mit eigenen Verkehrsmitteln erfolgen
  • DAT wurde in DPU umbenannt und kann nun an einem beliebigen, vereinbarten Ort entladen werden
  • Der Versicherungsschutz für CIP wurde auf Klausel ICC A (Institute Cargo Clauses) erweitert
  • FCA kann nach Absprache die Übermittlung von Konnossements an den Verkäufer beinhalten
  • Kosten und Sicherheitsanforderungen wurden für jede Klausel genauer festgelegt

EXW = ex works (Ab Werk) - (benannter Ort)

EXW legt fest, dass der Lieferort beim Verkäufer liegt. Damit gehen Kosten und Risiken bereits ab der Bereitstellung der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt beim Verkäufer oder an einem anderen vereinbarten Ort (bspw. Werk, Lager, usw.) an den Käufer über. Der Verkäufer hat damit seine vertragliche Leistungspflicht erfüllt, sobald er die Ware verpackt und entsprechend gekennzeichnet hat. Die Transportkosten, die Beschaffung der erforderlichen Dokumente und die damit zusammenhängenden Risiken liegen alleine beim Käufer.

 

Für alle Transportmodalitäten geeignet

   

 

 

 

FCA = free carrier (Frei Frachtführer)

 

Die Kosten und Risiken gehen bei FCA mit der Übergabe der Ware vom Verkäufer an den verantwortlichen Frachtführer des Haupttransportes an den Käufer über. Je nach Vereinbarung muss der Verkäufer auch beladen. Der Verkäufer hat seine vertragliche Leistungspflicht erfüllt, sobald er die Ware zur Ausfuhr bereit gemacht und zum vereinbarten Frachtführer oder zur vereinbarten Stelle gebracht hat. Für die Durch- und Einfuhr, die Kosten des Haupttransports und die damit zusammenhängenden Risiken ist der Käufer verantwortlich.

Die FCA Klausel beinhaltet in den Incoterms 2020 die Möglichkeit (!) für Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung zu treffen, sodass der Käufer den Frachtführer anweist das Konnossement an den Verkäufer zu senden.

 

Für alle Transportmodalitäten geeignet

   

FAS = free alongside ship - (benannter Hafen)

Mit FAS übernimmt der Verkäufer die Ausfuhr und die Beförderung der Ware bis zur Längsseite des Transportschiffes im vereinbarten Verschiffungshafen. Die Haupttransportkosten und die Durch- und Einfuhr liegen in der Verantwortung des Käufers. Liegt die Ware an der Längsseite des Schiffes, gehen sowohl Kosten, als auch Risiken an den Käufer über.

 

Nur für Seetransporte bzw. Binnenschiffstransporte geeignet

   

FOB = free on board - (benannter Hafen)

Der Verkäufer liefert, sobald die Sendung auf das Schiff im Ladehafen geladen wurde, hier erfolgt auch der Gefahrenübergang. Die Buchung bei der Reederei erfolgt im Allgemeinen durch den Käufer. FOB erweitert FAS um die Beförderung der Ware an Bord des Schiffes.

 

Nur für Seetransporte geeignet

   

CFR = cost & freight - (benannter Ort/Hafen)

Der Verkäufer arrangiert den gesamten Transport bis zur Ankunft der Sendung im Zielort, die Entladekosten gehen jedoch zu Lasten des Käufers, ebenso wie die Importverzollung. Eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben, der Gefahrenübergang ist hier auch schon im Ladehafen

 

Nur für Seetransporte von der ICC empfohlen, wird in der Praxis aber für alle Modalitäten genutzt

   

CPT= carriage paid to (Frachtfrei) - (benannter Ort)

CPT legt fest, dass die Risiken der Warensendung beim Verkäufer bleiben bis er die Ware zum, von ihm bestimmten, Frachtführer gebracht hat. Der Kostenübergang erfolgt erst, wenn die Ware am Bestimmungsort angekommen ist. Der Verkäufer muss also einen Beförderungsvertrag zum vereinbarten Bestimmungsort abgeschlossen und dessen Kosten übernommen haben. Außerdem ist der Verkäufer für die Aus- und Durchfuhr verantwortlich. Für die Einfuhr ist der Käufer zuständig.

   
   

CIF = cost, insurance, freight - (benannter Ort/Hafen)

Der Verkäufer arrangiert den gesamten Transport bis zur Ankunft der Sendung im Zielort, die Entladekosten gehen jedoch zu Lasten des Käufers, ebenso wie die Importverzollung. Eine Versicherung ist hier vorgeschrieben, dennoch ist der Gefahrenübergang (der unversicherten Risiken) schon im Ladehafen.

CIF entspricht CFR, allerdings hat der Verkäufer noch zusätzlich eine Seetransportversicherung für die Beförderung auf dem Seeweg abzuschließen.

 

Von der ICC nur für Seetransporte empfohlen, wird in der Praxis aber für alle Modalitäten genutzt

   

CIP= carriage & insurance paid to - (benannter Ort)

CIP entspricht CPT, allerdings hat der Verkäufer zusätzlich noch eine Transportversicherung für die Beförderung ab der Übernahme durch den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort abzuschließen und dessen Kosten zu übernehmen.

Die Transportversicherung muss nach den Institut Cargo Clauses einen Mindestbetrag umfassen. Dieser beträgt 110% des Kaufpreises (Kaufpreis der Ware + 10 % = 110%). Außerdem muss die Transportversicherung in der Währung des Kaufvertrages abgeschlossen werden.

In den Incoterms 2020 wurde der notwendige Versicherungsschutz für Lieferungen von Klausel ICC C auf ICC A heraufgesetzt.

   

DAT = delivered at terminal - (benannter Hafen)

Vereinbart man die Klausel DAT, verpflichtet sich der Verkäufer zur Lieferung der Ware an ein bestimmtes Terminal (auch Hafenkai, Lagerhalle, Containerdepot, usw.). Der Verkäufer hat also seine vertragliche Pflicht getan, wenn er die Ware zur Aus- und Durchfuhr bereit gemacht und am vereinbarten Bestimmungsort vom ankommenden Beförderungsmittel abgeladen hat. Sobald der Verkäufer dem Käufer die Ware zur Abholung zur Verfügung gestellt hat, gehen die Kosten und Risiken an diesen über. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Einfuhr.

Diese Klausel ist ausschließlich innerhalb der Incoterms 2010 gültig und wird in den Incoterms 2020 durch die DPU Klausel ersetzt!

 

Nur für Seetransporte geeignet.

   

DAP = delivered at place (benannter Ort)

Bei DAP ist der Verkäufer bereits seiner Leistungspflicht nachgekommen, wenn dieser die Ware zur Aus-, und Durchfuhr frei gemacht hat und auf dem ankommenden Beförderungsmittel zur Verfügung stellt, ohne die Ware selbst abladen zu müssen. Steht die Ware also auf dem Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung, liegen Kosten und Risiken bereits beim Käufer. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Einfuhr.

 

Für alle Modalitäten geeignet

   

DDU = delivered duty unpaid - (benannter Ort)

Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken, bis die Sendung am Zielort auf dem Zustellfahrzeug zur Entladung bereitgestellt wird. Die Import-Zollabwicklung muss durch den Käufer erfolgen (In den Incoterms 2010 durch die Terms DAT & DAP ersetzt, aber immer noch vertraglich abschließbar).

Kommt noch aus Incoterms 2000, mit Incoterms 2020 endgültig obsolete

 

Für alle Modalitäten geeignet

   

DDP = delivered duty paid - (benannter Ort)

Nach DDP macht der Verkäufer die Ware zur Aus-, Durch- und Einfuhr frei und stellt sie dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel bereit zum Entladen am Bestimmungsort zur Verfügung. Bis zum entladebereiten Zustand der Ware trägt er die Kosten und Risiken.

 

Für alle Modalitäten geeignet

   

DPU - Delivered Named Place Unloaded - (Geliefert Benannter Ort Entladen)

Die DAT Klausel aus den Incoterms 2010 wird durch die DPU Klausel innerhalb der Incoterms 2020 ersetzt. Im Gegensatz zu der DAT Klausel ist es innerhalb der DPU Klausel möglich, einen beliebigen Ort zu vereinbaren und nicht nur ein bestimmtes Terminal. Ansonsten sind die Klauseln DAT und DPU inhaltlich überein.
   

Incoterms - wer bezahlt was?

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Incoterm 2010 & 2020

EXW

FCA

FAS

FOB

CFR

CPT

CIF

CIP

DAT

DAP

DPU

DDP

Verladung auf Transportmittel                        
Export-Zollanmeldung                        
Transport zum Exporthafen                        
Ladegebühren am Exporthafen                        
Transport zum Importhafen                        
Entladegebühren am Importhafen                        
Transport zum Zielort                        
Import-Verzollung                        
Versicherung                    
                         
Legende     Verkäufer   Käufer     Nicht vorgeschrieben  
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