EDV-Sachverständiger

Wir freuen uns, die Ernennung unseres Herrn Bachl zum Sachverständigen durch den BISG e.V. bekannt geben zu können.

Zu den Tätigkeiten eines Sachverständigen gehören:

  • Unabhängige fachliche Beratungen oder Informationen
  • Neutrale Bewertungen, z.B. im Rahmen einer Finanzierung
  • Feststellung von Datenmanipulationen oder Urheberrechtsverletzungen
  • Klärung von fachlichen Konflikten, gerichtlich, oder außergerichtlich
  • Ermittlung des tatsächlichen Zustands eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken

Übrigens: Die unabhängigen Gutachten von Sachverständigen stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

Die Leistungen:

Im Mittelpunkt eines jeden Unternehmens stehen heutzutage moderne Informationstechnologien. Sie haben eine zentrale Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg einer Firma.

Bei zahlreichen Schnittstellen des Wirtschaftslebens z.B. mit Partnern, Banken oder Finanzbehörden ist das Gutachten von einem EDV-Sachverständigen ein Schlüssel für die Zusammenarbeit. Es kann nicht nur für die Entwicklung, sondern auch für den Schutz des Unternehmens entscheidend sein – das Gutachten eines EDV-Sachverständigen dient zu Erklärungs- und Beweiszwecken bei gerichtlichen oder außergerichtlichen, fachlichen Streitigkeiten.

EDV-Sachverständige geben eine unabhängige, fachspezifische Beratung und informieren ihre Auftraggeber in allen technischen und fachlichen Sachfragen.

EDV-Sachverständige können Datenmanipulation und Urheberrechtsverletzungen feststellen und bei der Aufnahme von Fremdkapital benötigte Bewertungen erstellen.

Dem Sachverständigen kommt die Aufgabe einer nachvollziehbaren Sachverhaltsdarstellung zu. Diese ermöglicht unter Umständen eine spätere gerichtliche Verwertung.

Tätigkeitsschwerpunkte dazu sind:

  • Aufklärung von Betrugs- und Untreuehandlungen
  • Außergerichtliche Schlichtungsverfahren
  • Begutachtung von Schäden, deren Ursachenanalyse und Behebungsmaßnahmen
  • Beratung bei Beschlagnahmen
  • Beurteilung festgestellter Fehler
  • Beweismittelsicherung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Bewertung von Funktionalitäten, Lauffähigkeiten sowie die Mängelfeststellung
  • Computer Forensik
  • Datenvernichtung
  • Datenwiederherstellung
  • Erläuterung technischer Sachverhalte in Gerichtsterminen
  • Fertigstellungsbescheinigungen nach Werksvertragsrecht
  • Feststellung behaupteter Fehlerbilder
  • Funktionalitätsgutachten bei EDV-Systemen
  • Gerichtsgutachten
  • Internet Kriminalität
  • IT-Expertisen
  • IT-Mediationen
  • Kostenfeststellung der Schadensbeseitigung
  • Lizenzauswertungen
  • Privatgutachten
  • Sachverständigenberichte
  • Schadensgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Schlichtung
  • Sicherheitsberatung
  • Streitfällen oder für Analysen im EDV-Umfeld
  • Systemanalyse
  • Technologiebewertung
  • Ursachenermittlung
  • Versicherungsgutachten
  • Wertermittlung von Software und Softwarekomponenten bzw. Hardware
  • Wirtschaftsgutachten

Die modernen IT Systeme, deren fachlicher Umfang sowie deren zunehmende Komplexität verlangen nach einer Spezialisierung.
Eine neutrale Instanz, oft schon im Vorfeld eingeschaltet, kann aufkommende Probleme, Missverständnisse sowie Fehlentwicklungen erkennen und Empfehlungen geben oder Projektsteuernd eingreifen. Daher bietet Ihnen unser Herr Bachl seinen Service nur in den Gebieten, in denen er sehr fundierte Erfahrung hat. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen bei IT-Sicherheit/Kryptografie und Industrial IoT, damit einhergehender Software und Datenbanken. Diese wichtigen Bausteine in der EDV sorgen immer öfter für immense und häufig schwer nachvollziehbare Probleme.

Nutzen Sie also die Chance schon zu Beginn eines Projektes und schaffen Sie mit einem Gutachten ein solides Fundament für dessen Umsetzung.

BISG-zertifizierte EDV-Sachverständige sind das Bindeglied zwischen dem Kunden und der ausführenden Firma!

Die Leistungen im Detail:

Gutachten

Darunter sind primär folgende Gutachten zu verstehen:

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Wertermittlung & Bewertungen

Die private Sachverständigentätigkeit hat nicht nur bei der außergerichtlichen Klärung von Rechtsansprüchen eine erhebliche Bedeutung, sondern auch bei der Beratungs-, Auskunfts-, Prüf- und Überwachungstätigkeit sowie der Erteilung von Bescheinigungen gegenüber jedermann. Privatgutachten werden von einzelnen Personen, Un­ter­nehmen, Verbänden und Vereinen sowie oftmals auch durch Rechtsanwälte beauftragt. Gerichtsgutachten, richtigerweise als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, werden im Rahmen von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren oder Hauptsacheverfahren) vor Gerichten beauftragt. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.

Beratung und Begleitung von IT-Projekten

Die Erfahrung aus über 20 Jahren IT-Projekten zeigt, dass die Ursachen für ausufernde bzw. scheiternde IT-Projekte bereits in deren Planungsphasen zu Projektbeginn zu suchen sind. Vielfach liegen die Ursachen für Probleme bereits bei der Analyse und der Beschreibung der Anforderungen an ein neues System.

Um die Projektrisiken möglichst gering zu halten, bedarf es einer Unterstützung, Beratung und Prüfung bereits im Vorfeld der Projektrealisation bei der

  • Erarbeitung des Projektziels
  • Festlegung des detaillierten Funktionsumfang und Funktionsinhalt
  • belastbaren Formulierung dieser Anforderungen in Form von Lastenheften, Pflichtenheften, Feinkonzepten, Request for Proposals usw.
  • zeitgerechten Herausarbeitung möglicher Projektrisiken und Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen sowie deren Beschreibung in einem Risikohandbuch
  • Festlegung und Beschreibung von Kontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Planung von Zeitpunkten von Reviews, Teilabnahmen, Abnahmen usw.)
  • Erstellung von Checklisten

Zur Minderung und Abwehr von Projektrisiken in den laufenden Realisationsphasen (Feinspezifikation, Programmierung, Tests, Abnahmen) erhalten Sie:

  • Mithilfe bei der Auswahl von Projektpartnern
  • Führen von Fehlerlisten und Überwachung der Fehlerbehebung
  • Beurteilung von Ablauf- und Produktfehlern
  • Begleitende oder leitende Durchführung von Reviews und Abnahmen
  • Kontrolle der Projektkosten
  • Moderationen und Schlichtungen bei problematischen Projektsituationen

Sanierung von EDV-Projekten im kritischen Status

Dazu gehören u.A.:

  • sachgerechte Auflistung und Klassifikation von Fehlern gemäß allgemeiner und projektspezifischer Kriterien (z.B. Abweichung von Sollbeschaffenheiten, Abweichung der Vollständigkeit gegenüber den Anforderungen, fehlerhafte Vorgaben, usw.)
  • Ermittlung weiterer Ursachen für eine Projektschieflage (z.B. unklare Verantwortungsverteilungen, Mängel in der laufenden Projektdokumentation, usw.)
  • Entwicklung von Vorgehensweisen und Arbeitsschritte zur Beseitigung der Schieflagenursachen
  • Fortschrittsüberwachung der festgelegten Sanierungsschritte
  • Dokumentationen von Status, Ursachen und Vorgehensweisen

Zur Beratung gehört die Formulierung von Empfehlungen zur Krisenabwehr oder -bewältigung.

IT-Sicherheit - Beratung zu Prävention und Schadensfall

Die beste Möglichkeit, Schaden im IT-Bereich zu verhindern, sind präventive Maßnahmen. So lassen sich Störungen des Betriebsablauf effektiv unterbinden.
Doch im Falle eines Sicherheitsvorfalles lässt sich vieles mittels einer professionellen Auswertung der vorliegenden Daten rekonstruieren. Auch lässt sich in der Regel feststellen, wodurch der Sicherheitsvorfall ausgelöst wurde.
Ob es ein Angriff von außen war oder durch illegale bzw. unberechtigte oder unsachgemäße Nutzung entstanden ist, kann durch eine gründliche Analyse der Prozesse und Daten ermittelt werden.

Leistungsbeispiele sind u.A.:

  • Datenträgerauswertung
  • Prozessanalyse
  • Analyse des Schadenherganges und Ermittlung des Schadenverursachers
  • Mögliche Urheberrechtsverletzungen
  • Feststellen von Schadsoftware und dessen Eintritt in das Unternehmensnetzwerk

Unterstützung zur technischen Erfüllung der Datenschutzanforderungen

Grundsätzlich ist der Datenschutz durch das Bundesdatengesetz (ab Mai 2018 durch die EU-Datenschutzgrundverordnung) geregelt. Zusätzlich gibt es zahlreiche länderspezifische Regeln. Alle Vorgaben beziehen sich auf den Schutz personenbezogener Daten.

Von Mitarbeiterdaten, über den Kundendaten bis hin zu zahlreichen weiteren personenbezogenen Daten, welche in der IT gespeichert und bearbeitet werden, gibt es viele schützenswerten Informationen. Um dies zuverlässig zu gewährleisten, ist das Führen eines Verfahrensverzeichnisses zwingend vorgeschrieben.

Hier bietet Herr Bachl im technischen Datenschutz folgende Leistungen:

  • Dokumentation des Datenschutzniveaus als Feststellung des IST-Zustandes
  • Risikoanalyse zum Datenschutz oder Datensicherheit
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses

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